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Familien, die staatliche Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen, können unkompliziert Mittel aus dem Paket ‚Bildung und Teilhabe‘ beziehen.

Hier die Details:

  • Der Förderbedarf der Schülerin oder des Schülers wird durch die Lehrerinnen und Lehrer, die das Kind am besten kennen, festgestellt und unkompliziert bescheinigt.
  • Die Bestätigung muss neben dem Fach auch Angaben enthalten, wie lange die Förderung dauern und welche Lernschwächen durch die Förderung beseitigt werden sollen.

Außerschulische Förderung möglich

Wenn vor Ort keine ausreichende reguläre schulische Lernförderung für alle Kinder angeboten wird, bewilligt die zuständige Behörde den Antrag der Eltern auf schulnahe Lernförderung.

Voraussetzung ist, dass die Lernförderung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um das Lernziel zu erreichen. (Quelle: http://www.familien-wegweiser.de/)

Wir von LernMeister® unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.

Qualifizierte Nachhilfe – keine! Sache des Geldbeutels